zuerst ... ... sollte man sich mit einer Patientenverfügung beschäftigen und eine für sich selbst verfassen.
Die Patientenverfügung unterstützt die eigene Entscheidung, auch wenn man seinen Willen nicht mehr äußern kann. Beispielsweise kann man in der Patientenverfügung bestimmen, daß keine lebenserhaltenden Maßnahmen durchgeführt
werden sollen, man nennt das auch “Tod durch Unterlassen”, das ist in Deutschland erlaubt.
Diese Broschüre kann man kostenlos bestellen. Sie startet mit einer Erklärung. Dann liefert sie zu allen möglichen Szenarien verschiedene Textbausteine, die man nur noch für sich auswählen muß.
Ich werde hier auf die Möglichkeiten der Patientenverfügung weiter eingehen
dann ... ... kann man sich mit dem begleitetem Suizid beschäftigen der ist seit 2020 in Deutschland erlaubt
das ist der eigentliche Grund dieser Seite, ich werde weiter recherchieren und die Ergebnisse hier veröffentlichen
ansonsten ... ... bleibt dann nur noch die Verweigerung der Nahrungsaufnahme, mit Unterstützung der Palitativ-Begleitung